Freeware



Der Begriff Freeware kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie freie oder kostenlose Ware. Bezeichnet wird hiermit Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Der Urheber kann in einem Lizenzvertrag die Rechte des Anwenders im Umgang mit der Software festlegen.

Häufige Vertragsbedingungen sind die kostenlose Nutzung für Privatanwender, oder das Verbot, die Software gegen ein Entgelt an Dritte zu verkaufen. Als Freeware werden meist kleinere Programme bezeichnet, da bei größeren Programmen die Nutzungsrechte zu differenziert sind, z.B. freie Nutzung nur in Verbindung mit anderer Software. Eine Unterkategorie der Freeware ist die Shareware. Bei der Shareware gilt die freie Nutzung der Software nur für eingeschränkte Versionen, oder nur für einen bestimmten Zeitraum. Danach muss die Software kostenpflichtig freigeschaltet werden und ist als Vollversion nutzbar.