18 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung zieren seit kurzem das Strafregister des Onlineunternehmers Michael Burat. Der wegen Abofallen in Kürze auch in einem anderen Verfahren vor Gericht stehende Burat soll Versender von Grußkarten mit widerrechtlichen Abmahnungen betrogen haben.

Abmahnbetrüger zu Bewährungsstrafen verurteilt
Laut dem Osnabrücker Landgericht gilt der Vorwurf des banden- und gewerbsmäßigen Betruges als erwiesen, unter anderem auch wegen sichergestellter Chatprotokolle. Die Strafe hingegen fiel im Vergleich mit den von der Staatsanwaltschaft geforderten 3 Jahren Freiheitsstrafe recht human aus. Michael Burat wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss Burat 120.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen spenden. Bernhard S. wurde zu einer Spende von 12.000 Euro sowie 15 Monate Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, den Angeklagten bleibt noch der Weg zum Bundesgerichtshof. Vor allem Bernhard S. wird sich mit dem Urteil nur ungerne abfinden, da ihm bei einer Strafe von 15 Monaten der Entzug der anwaltlichen Zulassung droht.
In einem weiteren Verfahren wird Michael Burat bald schon erneut vor Gericht stehen. In Frankfurt am Main wird ihm das Betreiben von Abofallen vorgeworfen, in diesem Falle gingen mehrere tausend Anzeigen ein. So wird Burat vorgeworfen, zusammen mit seiner Geschäftspartnerin Katarina D. Internetdienste wie einen Routenplaner betrieben und den Hinweis auf die folgenden Kosten bewusst undeutlich auf der Webseite gestaltet zu haben. In der Folge wurden zahlreiche Abofallen-Webseiten Burats von Virenscannern als „gefährlich“ und „betrügerisch“ eingestuft.
Auch der Münchner Anwalt Bernhard S. ist kein unbekannter und wurde bereits im Jahr 2007 wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu einer 10-monatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt ebenfalls zur Bewährung, verurteilt.