Die Bunderegierung hält weiter an der Praxis fest, VoIP-Gespräche von der Polizei abhören zu lassen. Aktuell lässt die Regierung beim Bundeskriminalamt eine solche Software testen. Das Programm Finspy liest bei die Audiodaten eines Rechner aus Kopfhörer und Mikrofon aus.

Neuer VoIP-Trojaner für die Bundesregierung
Auf die Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen antwortete die Bundesregierung am 27. Dezember 2011: „Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im Zusammenhang mit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung im Frühjahr 2011 eine Software-Teststellung des Produkts Finspy der Firma Gamma International GmbH erworben. Hierbei handelt es sich um eine zeitlich befristete Lizenz. Die Software wird im Rahmen der üblichen Marktbeobachtung im Bereich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung getestet.“
Die Tests sollen sicherstellen, dass die Software den fachlichen, rechtlichen sowie technischen Vorgaben der Regierung entspricht. Wenn Finspy die Erwartungen und die rechtlichen Anforderungen erfülle und zur Durchführung von Maßnahmen der Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) geeignet ist, könnte das Programm erworben werden.
Allerdings hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bereits im Oktober 2011 entschieden, im BKA ein Kompetenzzentrum zur Entwicklung eigener Quellen-Telekommunikationsüberwachungs-Software einzurichten – Ursache war das negative mediale Echo auf den eventuell grundsatzwidrig eingesetzten sogenannten „Bundestrojaner“, den der Chaos Computer Club entdeckte und entschlüsselte. Die Bundesregierung gibt dazu zu verstehen. „Der Erwerb der Software mit befristeter Lizenz erfolgte vor der Entscheidung der Bundesregierung, derartige Software künftig durch das BKA entwickeln zu lassen. Zum damaligen Zeitpunkt wurde für die Durchführung von Maßnahmen der Quellen-Telekommunikation ausschließlich kommerzielle Software genutzt. Das BKA prüft derzeit, welche Software kommerzieller Anbieter für den Übergangszeitraum eingesetzt werden kann.“
Durch die engen zeitlichen Abstände stehen die Tests von Finspy daher nicht im Widerspruch mit dem Entschluss der Bundesregierung eine behördeneigene Software zu entwickeln. Der vom CCC im Oktober aufgedeckte Staatstrojaner „Ozapftis“ enthält illegale Funktionen und geht im Funktionsumfang weit über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hinaus.