Definition VPN




Was ist eigentlich ein Virtual Private Network (VPN)?

Der Begriff VPN ist in der Fachpresse weit verbreitet, jedoch wird dieser nur selten näher erläutert oder sogar definiert. Dies kann auch damit zusammenhängen, dass zu dem Begriff VPN eine Vielzahl von unterschiedlichen Definitionen existieren.

Eine dieser Definition unter vielen lautet:

Bestimmte Knoten eines öffentlichen Netzwerkes (z.B. das Internet), die sich untereinander mit Hilfe von Verschlüsselungstechnologien und anderen Sicherheitsmechanismen verständigen. Die so übertragenen Nachrichten können somit nicht von Unbefugten abgefangen werden. Durch diese Knoten wird in einem öffentlichen Netzwerk quasi ein Privatnetzwerk integriert. Virtuelle Private Netzwerke (VPNs) werden z.B. von Firmen mit mehreren Standorten zur Sicherung des Datenverkehrs zwischen den einzelnen Standorten verendet.
Virtual Private Network lässt zudem auch ganz eigene Schlüsse zu, wenn die einzelnen Begriffskomponenten betrachtet werden.

Im deutschen Duden ist dazu folgendes zu finden:

Virtual - dem Wesen nach geltend, möglich, scheinbar
Private - nicht öffentlich, persönlich, vertraulich
Network - Datenkommunikationssystem für Übermittlung und Übertragung von Signalen

Durch die Zusammenfassung der einzelnen Erklärungen entsteht etwa Folgendes: Ein Virtual Private Network ist ein scheinbar, persönliches bzw. vertrauliches Datenkommunikationssystem, das den Austausch von Daten zwischen mehreren unabhängigen Geräten über große Distanzen ermöglicht.

Für einen ersten Eindruck reicht diese Definition aus, ist aber doch noch etwas ungenau. Ein Private Network wird auch als Intranet bezeichnet. Dieses Netzwerk steht nur einer bestimmten Anzahl von Personen zur Verfügung. Virtual meint in diesem Zusammenhang, dass dieses Netzwerk nicht ganz privat ist. Viel mehr werden Datenleitungen verwendet, die für Dritte zugänglich sind. In den meisten Fällen wird dafür das Internet genutzt. Diese öffentlichen Leitungen dienen jedoch nur zur Verbindung von Teilnehmern oder ganzen Teilnetzen.

Aus den vorhergehenden Erklärungen wird eine Definition abgeleitet, die den Begriff VPN definieren soll:

Ein Virtual Private Network ist ein Netzwerk, das aus mindestens zwei Teilnetzwerken (bzw. Teilnehmern) besteht, die über öffentliche Leitungen (z.B. dem Internet) miteinander verbunden sind und bei dem die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten bei der Datenkommunikation gewährleistet werden soll.

2.2. VPN-Anforderungen